Berufsfachschulen für Schreiner und Holzbildhauer: Anmeldeschluss 01.03.2012!

Aufnahmevoraussetzungen:
- abgeschlossene Schulausbildung
- Bestehen der Aufnahmeprüfung am 23.03.2012

Anmeldung mit
- Bewerbungsunterlagen
- Mappe mit Zeichnungen und/oder Fotos von Werkstücken

Weitere Informationen unter
Berufsfachschule für Schreiner 
Ausbildung und
Berufsfachschule für Holzbildhauer
Ausbildung

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Anmeldung und
Berufsfachschule für Holzbildhauer
Anmeldung

Insgesamt 23 Ausbildungsplätze für Schreiner/innen und Holzbildhauer/innen bieten die Berufsfachschulen an den Schulen für Holz und Gestaltung des Bezirks Oberbayern in Garmisch-Partenkirchen zum neuen Schuljahr ab September 2012 an.
Für Schulabgänger und Berufseinsteiger ist es höchste Zeit, sich um einen Ausbildungs-
platz zu bewerben.
 
In der Schreinerausbildung lernen die Schüler selbstständig Möbel zu entwerfen, zu konstruieren und zu fertigen. Im Vordergrund steht der fachpraktische Unterricht in den Schulwerkstätten, der die handwerklichen und technischen Grundlagen für die Berufsausübung schafft. 
 
Während der Holzbildhauerausbildung setzen sich die Schüler/innen intensiv mit schöpferischem Gestalten auseinander. Damit sie Skulpturen und Plastiken nach eigenen Entwürfen, Kopien oder Vorlagen ausführen können, erhalten sie eine umfassende handwerkliche und künstlerische Ausbildung.
 
Der fachtheoretische Unterricht unterstützt und ergänzt die Umsetzung aller praktischen Aufgaben in beiden Ausbildungsgängen.
 
Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschulen schätzen die Vollzeitausbildung in der Gruppe. Sie orientieren sich außerdem gerne an der Vielfalt kreativer Ideen und handwerklicher Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler in den weiterführenden Bildungsstufen an der Meisterschule für Schreiner und an der Fachakademie für Raum- und Objektdesign. Die Verbindung von Aus- und Weiterbildung an einem Ort hat sich über Jahrzehnte entwickelt und ist eine Besonderheit der Schulen für Holz und Gestaltung. 
 
Notwendige Voraussetzung für die Aufnahme an den Berufsfachschulen ist eine abgeschlossene Schulausbildung und das Bestehen der Aufnahmeprüfung. Für den Schulbesuch wird kein Schulgeld erhoben! Nach dreijähriger Ausbildungszeit erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Abschlusszeugnis, das dem Gesellenprüfungszeugnis im Handwerk gleichgestellt ist.

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