Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung

Voraussetzungen

  • Meisterprüfung im Schreinerhandwerk  o h n e  Aufnahmeprüfung oder
  • Meisterprüfung in einem gestaltenden Handwerk mit bestandener Aufnahmeprüfung oder
  • Gesellenprüfung im gestaltenden Handwerk (z.B. Schreinerhandwerk) mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung mit bestandener Aufnahmeprüfung bzw. bei Vorliegen einer Hochschul- oder Fachhochschulreife mit mindestens einjähriger einschlägiger Berufserfahrung mit bestandener Aufnahmeprüfung oder
  • staatliche Abschlussprüfung der Fachschule für Holztechnik mit bestandener Aufnahmeprüfung oder
  • Industriemeisterprüfung in der Fachrichtung Holzverarbeitung mit bestandener Aufnahmeprüfung

Anmeldung

Die schriftliche Anmeldung muss enthalten:

  • Anmelde-Formblatt (Download)
  • Lebenslauf (gerne mit Lichtbild)
  • Abschlusszeugnisse der allgemeinbildenden Schule und der Berufsschule
  • Gesellen- und Meisterbrief mit Benotung
  • Techniker- oder Diplomprüfungszeugnis
  • lückenlosen Nachweis der bisherigen beruflichen Tätigkeit

Hinweise:
Neuregelungen Mutterschutzgesetz ab 01.01.2018:
Es wird darauf hingewiesen, das ggf. eine Unterbrechung der Ausbildung notwendig ist.
Impfschutz: Jede/r Studierende/r ist für sich selbst verantwortlich.
Privathaftpflichtversicherung: Es wird empfohlen, eine entsprechende Versicherung vor Schuleintritt abzuschließen.