Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung
Voraussetzungen
- Meisterprüfung im Schreinerhandwerk o h n e Aufnahmeprüfung oder
- Meisterprüfung in einem gestaltenden Handwerk mit bestandener Aufnahmeprüfung oder
- Gesellenprüfung im gestaltenden Handwerk (z.B. Schreinerhandwerk) mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung mit bestandener Aufnahmeprüfung bzw. bei Vorliegen einer Hochschul- oder Fachhochschulreife mit mindestens einjähriger einschlägiger Berufserfahrung mit bestandener Aufnahmeprüfung oder
- staatliche Abschlussprüfung der Fachschule für Holztechnik mit bestandener Aufnahmeprüfung oder
- Industriemeisterprüfung in der Fachrichtung Holzverarbeitung mit bestandener Aufnahmeprüfung
Anmeldung
Die schriftliche Anmeldung muss enthalten:
- Anmeldeformular (Download)
- Lebenslauf (gerne mit Lichtbild)
- Abschlusszeugnisse der allgemeinbildenden Schule und der Berufsschule
- Gesellen- und Meisterbrief mit Benotung
- Techniker- oder Diplomprüfungszeugnis
- lückenlosen Nachweis der bisherigen beruflichen Tätigkeit
Hinweise:
Neuregelungen Mutterschutzgesetz ab 01.01.2018:
Es wird darauf hingewiesen, das ggf. eine Unterbrechung der Ausbildung notwendig ist.
Impfschutz: Jede/r Studierende/r ist für sich selbst verantwortlich.
Privathaftpflichtversicherung: Es wird empfohlen, eine entsprechende Versicherung vor Schuleintritt abzuschließen.